Teilungswesen

Aufgaben des Teilungsamts

  • Eröffnung des Erbgangs
  • Feststellung der Erben
  • Sicherungsmassnahmen (Aufnahmen des Inventars / allenfalls Siegelung der Erbschaft)
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen
  • Öffentliches Inventar
  • Erbbescheinigungen
  • Bei Grundstückbesitz - Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt
  • Amtliche Mitwirkung bei der Erbteilung (Teilungsverträge)
  • Veranlagung von Erbschaftssteuern
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügung, Ehe- und/oder Erbvertrag, Vorsorgeauftrag

Das Teilungsamt Schwarzenberg ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaften sofern der Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Gemeinde Schwarzenberg hatte. Das Teilungsamt erbringt dabei die der Teilungsbehörde nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Arbeiten.