Bauamt & Geoportal

Geoportal Schwarzenberg

Im Geoportal Schwarzenberg finden Sie alle Informationen rund um Karten, Anwendungen und Themen mit Raumbezug vereint an einem Ort. Das Geoportal wird vom Raumdatenpool Kanton Luzern bereitgestellt. Unter nachstehendem Link können Sie auf das Geoportal Schwarzenberg zugreiffen.
 

Ortsplan Schwarzenberg

Der Raumdatenpool Kanton Luzern stellt öffentliche Geodaten bereit. Im Ortsplan können nach Adresse oder Parzellennummer gesucht, Informationen abgefragt und einfache Pläne ausgedruckt werden. Unter nachstehendem Link können Sie auf den Ortsplan der Gemeinde Schwarzenberg zugreiffen.
 

Aufgaben Bauamt

  • Prüfung und Bearbeitung eingegangener Baugesuche
  • Ausfertigung von Bauentscheiden
  • Auskunftserteilung zu Baufragen
  • rechtliche Abklärungen
  • führen eidg. Gebäude- und Wohnungsregister

Informationen von A - Z

 

Baubewilligungsverfahren

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig gemäss § 184, PBG des Kantons Luzern

Das Bauamt Schwarzenberg erteilt Auskünfte zur Einreichung des Baugesuches. Weiter prüft dieses die Vollständigkeit der eingereichten Baugesuchsunterlagen und leitet das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein. Die Baugesuchsunterlagen sind mit dem elektronischen Baugesuchsformular sowie in Papierform einzureichen.

  • das Auflageverfahren wird durchgeführt.
  • die Baugesuchsunterlagen werden den notwendigen Kantonalen Amtsstellen zur Stellungnahme eingereicht.

Wenn sämtliche Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und der eingereichten Stellungnahmen über die Erteilung der Baubewilligung.

 

Gesuch für temporäre Reklamen

Für das anbringen temporärer Reklamen ab einer Grösse von 1.2 m2 wird eine Bewilligung benötigt.
Die Bewilligung für temporäre Reklamen werden unter nachgenannten Auflagen und Bedingungen erteilt:

  • Für Veranstaltungen von Vereinen dürfen die Reklamen frühestens 3 Wochen vor dem Anlass aufgestellt werden und müssen in der Folgewoche nach dem Anlass abgeräumt werden.
  • Fremdwerbung auf den Reklametafeln ist untersagt.
  • Zum Fahrbahnrand ist ein Abstand von mindestens 3.0 m einzuhalten
  • Die Reklamen dürfen nicht retro-reflektieren, fluoreszieren oder lumineszieren. Sie dürfen nicht beleuchtet sein, blenden, blinken oder durch wechselnde Lichteffekte wirken.
  • Der Grundeigentümer des Grundstückes, auf welchem die Reklame angebracht wird, muss dem Gesuch unterschriftlich zustimmen.

Der Gemeinde Schwarzenberg ist rechtzeitig vor anbringen der temporären Reklame ein Gesuch für temporäre Reklamen einzureichen.

Ortsplanungsrevision

Hier finden Sie Informationen und Dokumente über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen der Ortsplanungsrevision und der Ausscheidung Gewässerräume.