Bauamt & Geoportal

Regierungsrat heisst Gesamtrevision Ortsplanung gut

An der Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Andererseits beschloss die Gemeindeversammlung verschiedene Umzonungen und Rückzonungen sowie die Festlegung des Gewässerraums.
 
Die Rückzonungen waren erforderlich, weil die Gemeinde Schwarzenberg über zu grosse Bauzonen verfügt und damit eine der 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern ist. Bei vier Grundstücken hat die Gemeindeversammlung allerdings Einsprachen gegen die vom Gemeinderat vorgelegten Rückzonungen gutgeheissen. Der Regierungsrat kommt nach Überprüfung dieser Parzellen zum Schluss, dass auch diese Parzellen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben und auf Basis der darauf abstützenden kantonalen Rückzonungsstrategie ebenfalls zurückzuzonen sind.
 
Im Weiteren hat die Gemeindeversammlung mehrere Einsprachen gutgeheissen, die eine Verkleinerung oder den Verzicht auf den Gewässerraum verlangt haben. Diese Beschlüsse sind mit übergeordnetem Recht ebenfalls nicht vereinbar, weshalb der Regierungsrat in diesen Fällen den Gewässerraum im korrekten Umfang anordnet.
 
Gleichzeitig mit der Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung Schwarzenberg erfolgt auch die Aufhebung der Schutzverordnung Eigenthal, weil diese durch eine kommunale Regelung im Rahmen des Zonenplans Landschaft und des Bau- und Zonenreglements (BZR) ersetzt wird. 
 
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schwarzenberg mit den genannten Anordnungen genehmigt.

Geoportal Schwarzenberg

Im Geoportal Schwarzenberg finden Sie alle Informationen rund um Karten, Anwendungen und Themen mit Raumbezug vereint an einem Ort. Das Geoportal wird vom Raumdatenpool Kanton Luzern bereitgestellt. Unter nachstehendem Link können Sie auf das Geoportal Schwarzenberg zugreiffen.
 

Ortsplan Schwarzenberg

Der Raumdatenpool Kanton Luzern stellt öffentliche Geodaten bereit. Im Ortsplan können nach Adresse oder Parzellennummer gesucht, Informationen abgefragt und einfache Pläne ausgedruckt werden. Unter nachstehendem Link können Sie auf den Ortsplan der Gemeinde Schwarzenberg zugreiffen.
 

Aufgaben Bauamt

  • Prüfung und Bearbeitung eingegangener Baugesuche
  • Ausfertigung von Bauentscheiden
  • Auskunftserteilung zu Baufragen
  • rechtliche Abklärungen
  • führen eidg. Gebäude- und Wohnungsregister

Informationen von A - Z

 

Baubewilligungsverfahren

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig gemäss § 184, PBG des Kantons Luzern

Das Bauamt Schwarzenberg erteilt Auskünfte zur Einreichung des Baugesuches. Weiter prüft dieses die Vollständigkeit der eingereichten Baugesuchsunterlagen und leitet das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein. Die Baugesuchsunterlagen sind mit dem elektronischen Baugesuchsformular sowie in Papierform einzureichen.

  • das Auflageverfahren wird durchgeführt.
  • die Baugesuchsunterlagen werden den notwendigen Kantonalen Amtsstellen zur Stellungnahme eingereicht.

Wenn sämtliche Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und der eingereichten Stellungnahmen über die Erteilung der Baubewilligung.

 

Gesuch für temporäre Reklamen

Für das anbringen temporärer Reklamen ab einer Grösse von 1.2 m2 wird eine Bewilligung benötigt.
Die Bewilligung für temporäre Reklamen werden unter nachgenannten Auflagen und Bedingungen erteilt:

  • Für Veranstaltungen von Vereinen dürfen die Reklamen frühestens 3 Wochen vor dem Anlass aufgestellt werden und müssen in der Folgewoche nach dem Anlass abgeräumt werden.
  • Fremdwerbung auf den Reklametafeln ist untersagt.
  • Zum Fahrbahnrand ist ein Abstand von mindestens 3.0 m einzuhalten
  • Die Reklamen dürfen nicht retro-reflektieren, fluoreszieren oder lumineszieren. Sie dürfen nicht beleuchtet sein, blenden, blinken oder durch wechselnde Lichteffekte wirken.
  • Der Grundeigentümer des Grundstückes, auf welchem die Reklame angebracht wird, muss dem Gesuch unterschriftlich zustimmen.

Der Gemeinde Schwarzenberg ist rechtzeitig vor anbringen der temporären Reklame ein Gesuch für temporäre Reklamen einzureichen.

Ortsplanungsrevision (genehmigt 11.2023)

Hier finden Sie Informationen und Dokumente über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen der Ortsplanungsrevision und der Ausscheidung Gewässerräume.