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Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig gemäss § 184, PBG des Kantons Luzern
Das Bauamt Schwarzenberg erteilt Auskünfte zur Einreichung des Baugesuches. Weiter prüft dieses die Vollständigkeit der eingereichten Baugesuchsunterlagen und leitet das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein. Die Baugesuchsunterlagen sind mit dem elektronischen Baugesuchsformular sowie in Papierform einzureichen.
Wenn sämtliche Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und der eingereichten Stellungnahmen über die Erteilung der Baubewilligung.
Für das anbringen temporärer Reklamen ab einer Grösse von 1.2 m2 wird eine Bewilligung benötigt.
Die Bewilligung für temporäre Reklamen werden unter nachgenannten Auflagen und Bedingungen erteilt:
Der Gemeinde Schwarzenberg ist rechtzeitig vor anbringen der temporären Reklame ein Gesuch für temporäre Reklamen einzureichen.
Hier finden Sie Informationen und Dokumente über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen der Ortsplanungsrevision und der Ausscheidung Gewässerräume.
Kontakt
Carmen Bernet
Telefon 041 499 60 59
carmen.bernet@schwarzenberg.ch