An der Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Andererseits beschloss die Gemeindeversammlung verschiedene Umzonungen und Rückzonungen sowie die Festlegung des Gewässerraums.
Die Rückzonungen waren erforderlich, weil die Gemeinde Schwarzenberg über zu grosse Bauzonen verfügt und damit eine der 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern ist. Bei vier Grundstücken hat die Gemeindeversammlung allerdings Einsprachen gegen die vom Gemeinderat vorgelegten Rückzonungen gutgeheissen. Der Regierungsrat kommt nach Überprüfung dieser Parzellen zum Schluss, dass auch diese Parzellen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben und auf Basis der darauf abstützenden kantonalen Rückzonungsstrategie ebenfalls zurückzuzonen sind.
Im Weiteren hat die Gemeindeversammlung mehrere Einsprachen gutgeheissen, die eine Verkleinerung oder den Verzicht auf den Gewässerraum verlangt haben. Diese Beschlüsse sind mit übergeordnetem Recht ebenfalls nicht vereinbar, weshalb der Regierungsrat in diesen Fällen den Gewässerraum im korrekten Umfang anordnet.
Gleichzeitig mit der Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung Schwarzenberg erfolgt auch die Aufhebung der Schutzverordnung Eigenthal, weil diese durch eine kommunale Regelung im Rahmen des Zonenplans Landschaft und des Bau- und Zonenreglements (BZR) ersetzt wird.
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schwarzenberg mit den genannten Anordnungen genehmigt.
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