Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Sie nehmen Ihren Stimmrechtsausweis und die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel mit ins Urnenbüro. Das Urnenbüro, Gemeindeverwaltung Schwarzenberg, Dorfstrasse 12, 6103 Schwarzenberg ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00-10.30 Uhr geöffnet.
Am 18. Juni 2023 kommen drei eidgenössische und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung. Nähere Informationen können Sie den untenstehenden Anordnungen entnehmen.
Am Mittwoch, 23. November 2022, 20.00 Uhr hat in der Mehrzweckhalle Schwarzenberg die ordentliche Gemeindeversammlung statt gefunden. Untenstehend finden Sie das Ergebnis der Gemeindeversammlung.
Am 6.7.2022 um 19.30 Uhr hat die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision statt gefunden. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können untenstehend entnommen werden.
Kontakt
Gemeindeschreiber
Markus Stocker
Telefon 041 499 60 55
markus.stocker@schwarzenberg.ch