Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
An der Abstimmung vom 09. Februar 2025 gelangen je eine kantonale und eine Eidgenössische Vorlage zur Abstimmung. Untenstehend finden Sie die entsprechenden Anordnungen.
Am Mittwoch, 20. November 2024 um 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Schwarzenberg die ordentliche Gemeindeversammlung statt. Unter untenstehendem Link finden Sie die Botschaft.
Am Mittwoch, 22. Mai 2024, 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle die ordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Schwarzenberg statt. Die Traktanden sowie weitere Informationen können der untenstehenden Einladung entnommen werden.
Am 6.7.2022 um 19.30 Uhr hat die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision statt gefunden. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können untenstehend entnommen werden.
Kontakt
Gemeindeschreiber
Markus Stocker
Telefon 041 499 60 55
markus.stocker@schwarzenberg.ch