Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Sie nehmen Ihren Stimmrechtsausweis und die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel mit ins Urnenbüro. Das Urnenbüro, Gemeindeverwaltung Schwarzenberg, Dorfstrasse 12, 6103 Schwarzenberg ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00-10.30 Uhr geöffnet.
Am Sonntag, 24. November 2024 finden vier eidgenössische und eine kantonale Abstimmung statt. Untenstehend sind die Abstimmungsanordnungen zu finden.
Am Mittwoch, 22. Mai 2024, 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle die ordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Schwarzenberg statt. Die Traktanden sowie weitere Informationen können der untenstehenden Einladung entnommen werden.
Am 6.7.2022 um 19.30 Uhr hat die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision statt gefunden. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können untenstehend entnommen werden.
Kontakt
Gemeindeschreiber
Markus Stocker
Telefon 041 499 60 55
markus.stocker@schwarzenberg.ch