Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Am 08. März 2026 gelangen vier eidgenössische (eine mit Gegenvorschlag) und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung. Nähere Informationen können Sie untenstehender Anordnungen entnehmen.
Am Sonntag, 14.06.2026 findet, unter Vorbehalt einer stillen Wahl, die Ersatzwahl für das Präsidium der Bildungskommission Schwarzenberg für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028 statt. Nähere Informationen können untenstehender Anordnung entnommen werden.
Am 26. November 2025, fand die ordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Schwarzenberg in der Mehrzweckhalle Schwarzenberg statt. Untenstehend finden Sie die Informationen dazu.
Am Mittwoch, 21. Mai 2025, fand die ordentliche Gemeindeversammlung statt. Nähere Informationen können Sie dem untenstehenden Ergebnis entnehmen.
Am 6.7.2022 um 19.30 Uhr hat die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision statt gefunden. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können untenstehend entnommen werden.
Kontakt
Gemeindeschreiber
Markus Stocker
Telefon 041 499 60 55
markus.stocker@schwarzenberg.ch