Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Sie nehmen Ihren Stimmrechtsausweis und die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel mit ins Urnenbüro. Das Urnenbüro, Gemeindeverwaltung Schwarzenberg, Dorfstrasse 12, 6103 Schwarzenberg ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00-10.30 Uhr geöffnet.
Am Mittwoch, 26. Mai 2021, wählen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg anlässlich der Gemeindeversammlung für die Amtsdauer 2021 – 2025 (die ordentliche Amtsperiode dauert vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025) die neun Mitglieder des Urnenbüros. Nähere Informationen können der untenstehenden Anordnung entnommen werden.
Am 07. März 2021 finden Abstimmungen statt. Untenstehend finden Sie die Anordnung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
Untenstehend findne Sie das Ergebnis der letzten Gemeindeversammlung vom 25. November 2020.
Gestützt auf § 47 des Stimmrechtsgesetzes werden die Öffnungszeiten des Urnenbüros für die
persönliche Stimmabgabe öffentlich bekannt gemacht. Ab dem 01.01.2020 öffnet das
Urnenbüro am Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 bis 10.30 Uhr die Urne.
Kontakt
Gemeindeschreiber
Markus Stocker
Telefon 041 499 60 55
markus.stocker@schwarzenberg.ch