Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Am 20. Mai 2026, 19.30 Uhr fand in der Mehrzweckhalle Schwarzenberg die ordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Schwarzenberg statt. Die Ergebnisse der Gemeindeversammlung, können im untenstehenden Link entnommen werden.
Am 27. September 2026 gelangen zwei eidgenössische und vier kantonale Vorlagen zur Abstimmung. Nähere Informationen können untenstehenden Anordnungen entnommen werden.
Am Mittwoch, 25. November 2026, wählen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg anlässlich der Gemeindeversammlung für den Rest der Amtsdauer 2025 - 2029 ein Mitglied des Urnenbüros. Nähere Informationen können der untenstehenden Wahlanordnung entnommen werden.
Am 6.7.2022 um 19.30 Uhr hat die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision statt gefunden. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können untenstehend entnommen werden.
Kontakt
Gemeindeschreiber
Markus Stocker
Telefon 041 499 60 55
markus.stocker@schwarzenberg.ch