Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen. Das revidierte Gesetz tritt im laufenden Jahr schweizweit in Kraft. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.
Mit der AVIG-Revision 2021 übernehmen neu die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.
Das Datum der Inkraftsetzung des revidierten AVIG ist noch nicht bekannt. Der Zeitpunkt für die Übergabe der Aufgaben des Arbeitsamtes der Gemeinde Schwarzenberg an das zuständige RAV Wolhusen erfolgt in Absprache mit WAS wira Luzern
per 01. Mai 2021.
Für Stellensuchende der Gemeinde Schwarzenberg hat dies zur Folge, dass sie sich für die Erstanmeldung ab diesem Datum an das RAV Wolhusen zu wenden haben.
Was bleibt voraussichtlich gleich:
Was wird neu:
Am Mittwoch, 26. Mai 2021, wählen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg anlässlich der Gemeindeversammlung für die Amtsdauer 2021 – 2025 (die ordentliche Amtsperiode dauert vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025) die neun Mitglieder des Urnenbüros. Nähere Informationen können der untenstehenden Anordnung entnommen werden.
Einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2021 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens. Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Oktober 2020 erfolgen. Sie kann entweder direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch eingegeben oder bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Bei Anmeldung nach dem 31. Dezember 2020 besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Nähere Informationen können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen.
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