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Gesamtrevision Ortsplanung (genehmigt 11.2023)

Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur der Gesamtrevision Ortsplanung.

Regierungsrat heisst Gesamtrevision Ortsplanung gut

An der Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Andererseits beschloss die Gemeindeversammlung verschiedene Umzonungen und Rückzonungen sowie die Festlegung des Gewässerraums.
 
Die Rückzonungen waren erforderlich, weil die Gemeinde Schwarzenberg über zu grosse Bauzonen verfügt und damit eine der 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern ist. Bei vier Grundstücken hat die Gemeindeversammlung allerdings Einsprachen gegen die vom Gemeinderat vorgelegten Rückzonungen gutgeheissen. Der Regierungsrat kommt nach Überprüfung dieser Parzellen zum Schluss, dass auch diese Parzellen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben und auf Basis der darauf abstützenden kantonalen Rückzonungsstrategie ebenfalls zurückzuzonen sind.
 
Im Weiteren hat die Gemeindeversammlung mehrere Einsprachen gutgeheissen, die eine Verkleinerung oder den Verzicht auf den Gewässerraum verlangt haben. Diese Beschlüsse sind mit übergeordnetem Recht ebenfalls nicht vereinbar, weshalb der Regierungsrat in diesen Fällen den Gewässerraum im korrekten Umfang anordnet.
 
Gleichzeitig mit der Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung Schwarzenberg erfolgt auch die Aufhebung der Schutzverordnung Eigenthal, weil diese durch eine kommunale Regelung im Rahmen des Zonenplans Landschaft und des Bau- und Zonenreglements (BZR) ersetzt wird. 
 
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schwarzenberg mit den genannten Anordnungen genehmigt.

Teilrevision kantonale Hundeverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1.1.2023 in Kraft. Nähere Informationen können untenstehender Medienmitteilung sowie auf der Website des Veterinärdienstes des Kantons Luzern entnommen werden.
 
 

175-Johr Schwarzebärg

Am 2. & 3. Juli 2022 hat die Gemeinde Schwarzenberg ihr 175-jähriges Besehen gefeiert. Nähere Informationen sowie Impressionen finden Sie unter untenstehendem Link.

Auslagerung Sozialamt und Alimentenhilfe nach Malters

Der Gemeinderat hat entschieden das Sozialamt und die Alimentenhilfe per 1. Juni 2021 an das Sozialamt Malters auszulagern.
Die Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin im Sozialamt hat den Gemeinderat dazu veranlasst, eine Bedarfs- und Situationsanalyse für das Sozialamt und die Alimentenhilfe zu erstellen. Diese hat aufgezeigt, dass immer komplexere und rechtlich anspruchsvollere Fälle in einem Kleinstpensum abgedeckt werden müssen.

Weitere wichtige Punkte die zu diesem Entscheid geführt haben:

  • Erreichbarkeit 5 Tage die Woche
  • Professionell ausgebildete SozialarbeiterInnen
  • Gewährleistung Stellvertretung bei Krankheit, Ferienabwesenheit etc.
  • Rechtsauskünfte können auf kurzem internen Dienstweg eingeholt werden

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dieser Schritt eine Professionalisierung in dem immer anspruchsvolleren Umfeld des Sozialamts sicherstellt und einer zeitgemässen Verwaltung entspricht.

Online beim RAV anmelden

Die Anmeldung beim RAV kann auch online erfolgen. Untenstehend finden Sie Informationen dazu.