Archiv Neuigkeiten

Gesamtrevision Ortsplanung (genehmigt 11.2023)

Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur der Gesamtrevision Ortsplanung.


Die neue Spartageskarte Gemeinde 

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde.

Die Spartageskarten Gemeinde sind ab dem 11. Dezember 2023 auf der Gemeindeverwaltung Schwarzenberg erhältlich. Der erstmögliche Reisetag ist der 1. Januar 2024. Spartageskarten Gemeinde können jeweils 6 Monate bis maximal einen Tag vor dem
gewünschten Reisetag verkauft werden. Nähere Informationen können Sie unten stehenden Merkblatt entnehmen. 
 

Fahrplanwechsel 2023/2024

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© Mike Niederhauser Merlin Photography

Ab dem 10. Dezember 2023 gilt der neue Fahrplan, gültig bis 14. Dezember 2024. Es werden vorwiegend Anpassung im Minutenbereich bei den Abfahrtszeiten vorgenommen. Prüfen Sie frühzeitig den Online-Fahrplan. Nähere Informationen können untenstehender Mitteilung entnommen werden.

Fahrplanwechsel 2023/2024 Mitteilung


Stand der Genehmigung Ortsplanung durch den Regierungsrat

Anlässlich der Gemeindeversammlung zur Ortsplanung am 6. Juli 2022 lautete eine erste wage Prognose des Gemeinderates, dass im ersten Quartal 2023 eine Genehmigung unserer Ortsplanung durch den Regierungsrat vorliegen sollte. Das Quartal endet bald und es liegt noch kein Entscheid vor. Der Gemeinderat hat beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) des Kantons Luzern nach dem Genehmigungsstand gefragt. Das BUWD teilte daraufhin mit, dass die Ortsplanung Schwarzenberg voraussichtlich vor den Sommerferien dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Behandlung der Rückzonungsflächen seien (auch durch wiederholte Fristverlängerungsgesuche) aufwändiger als üblich.

Teilrevision kantonale Hundeverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1.1.2023 in Kraft. Nähere Informationen können untenstehender Medienmitteilung sowie auf der Website des Veterinärdienstes des Kantons Luzern entnommen werden.
 
 

Vier Gemeinden spannen bei der Musikschule zusammen

Die Musikschulen Malters, Schwarzenberg und Wolhusen-Werthenstein schliessen sich per 1. August 2022 zur Musikschule Region Malters zusammen. Die Verantwortlichen versprechen sich durch die Fusion ein höheres musikalisches Angebot für die Lernenden, einen attraktiveren Arbeitgeber für die Musikschullehrpersonen sowie eine effizientere Administration.


175-Johr Schwarzebärg

Am 2. & 3. Juli 2022 hat die Gemeinde Schwarzenberg ihr 175-jähriges Besehen gefeiert. Nähere Informationen sowie Impressionen finden Sie unter untenstehendem Link.


Auslagerung Sozialamt und Alimentenhilfe nach Malters

Der Gemeinderat hat entschieden das Sozialamt und die Alimentenhilfe per 1. Juni 2021 an das Sozialamt Malters auszulagern.
Die Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin im Sozialamt hat den Gemeinderat dazu veranlasst, eine Bedarfs- und Situationsanalyse für das Sozialamt und die Alimentenhilfe zu erstellen. Diese hat aufgezeigt, dass immer komplexere und rechtlich anspruchsvollere Fälle in einem Kleinstpensum abgedeckt werden müssen.

Weitere wichtige Punkte die zu diesem Entscheid geführt haben:

  • Erreichbarkeit 5 Tage die Woche
  • Professionell ausgebildete SozialarbeiterInnen
  • Gewährleistung Stellvertretung bei Krankheit, Ferienabwesenheit etc.
  • Rechtsauskünfte können auf kurzem internen Dienstweg eingeholt werden

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dieser Schritt eine Professionalisierung in dem immer anspruchsvolleren Umfeld des Sozialamts sicherstellt und einer zeitgemässen Verwaltung entspricht.


Online beim RAV anmelden

Die Anmeldung beim RAV kann auch online erfolgen. Untenstehend finden Sie Informationen dazu.


Aufhebung Arbeitsamt der Gemeinde Schwarzenberg per 1. Mai 2021

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen. Das revidierte Gesetz tritt im laufenden Jahr schweizweit in Kraft. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.

Mit der AVIG-Revision 2021 übernehmen neu die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.

Das Datum der Inkraftsetzung des revidierten AVIG ist noch nicht bekannt. Der Zeitpunkt für die Übergabe der Aufgaben des Arbeitsamtes der Gemeinde Schwarzenberg an das zuständige RAV Wolhusen erfolgt in Absprache mit WAS wira Luzern
per 01. Mai 2021.

Für Stellensuchende der Gemeinde Schwarzenberg hat dies zur Folge, dass sie sich für die Erstanmeldung ab diesem Datum an das RAV Wolhusen zu wenden haben.

Was bleibt voraussichtlich gleich:

  • Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.
  • Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.
  • Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.

Was wird neu:

  • Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z.B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat, etc.) sowie die gemeldeten offenen Stellen aufgerufen werden.
  • Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.

Wichtige Info aus dem Steueramt

Bis anhin haben die Bürger von Schwarzenberg jeweils ab Mitte November des laufenden Jahres einen Kontoauszug der Staats- und Gemeindesteuern, die sogenannten Verfallsanzeigen, erhalten. Dies verursachte grosse Kosten und nur wenige Kunden beglichen mit dem beigelegten Einzahlungsschein die Steuern. Aus diesem Grund wird ab diesem Jahr auf den Versand der Verfallsanzeige verzichtet. Steuerpflichtige, welche den offenen Steuerbetrag nicht mehr wissen, können einen Kontoauszug beim Steueramt Schwarzenberg bestellen. Per Mail an steueramt@malters.ch oder via Telefon an 041 499 66 10.