Bearbeitung von:
Ausstellen von:
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Gemeindeverwaltung Schwarzenberg innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Meldung kann persönlich am Schalter, telefonisch, per Mail oder via eUmzug (siehe Link auf der rechten Seite) erfolgen. Ausländische Staatsangehörige haben uns zusätzlich den Ausländerausweis zukommen zu lassen, da die Adressänderung vom Amt für Migration auch im Ausländerausweis vorgenommen wird.
Die Gemeinde Schwarzenberg erteilt im Rahmen des Datenschutzreglementes und auf Gesuch hin Adressauskünfte. Diese sind kostenpflichtig.
Der Heimatschein wird für Schweizer Bürger vom Zivilstandsamt des jeweiligen Heimatortes ausgestellt. Er muss bei Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Nach Hinterlegung des Heimatscheins erhält der Einwohner / die Einwohnerin den Schriftenempfangsschein zugestellt. Bei Wegzug wird der Heimatschein von der Wohnsitzgemeinde wieder ausgehändigt. Bei einer zivilrechtlichen Änderung (Heirat, Namensänderung, etc.) muss der Heimatschein neu ausgestellt und hinterlegt werden.
Seit Anfang 2016 ist die neue Hundedatenbank AMICUS in Betrieb und ersetzte für Hunde die Datenbank ANIS. Mit der Einführung von AMICUS sind die Gemeinden für die Bearbeitung der Personen- und Adressdaten zuständig. Entgegen der bisherigen Praxis können sich Hundehalter nicht mehr selber in der Datenbank erfassen oder ihre Daten verändern, sondern müssen dies via ihrer Wohngemeinde vornehmen lassen. Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich ebenfalls bei der Wohngemeinde melden. Sie werden als Hundehalter erfasst und erhalten eine Personen-ID. Registrierte Hundehalter können dann ihren Hund beim Tierarzt chippen lassen. Der Tierarzt übernimmt die Registrierung des Tieres auf AMICUS. Ebenfalls neu ist das Doppelmeldeprinzip: Bei einem Halterwechsel müssen beide Parteien den Wechsel mit einer "Weitergabe" und "Übernahme" aktiv bestätigen. Katzen, Frettchen und andere Heimtiere werden wie bis anhin bei ANIS registriert.
Für das Ausstellen von Pass und Identitätskarte für Schweizerinnen und Schweizer ist das Passbüro des Kantons Luzern zuständig.
Luzerner Polizei
Passbüro
Hallwilerweg 5
6003 Luzern
Telefon 041 228 59 90
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 18.30 Uhr
Freitag
08.00 - 17.00 Uhr
Wer sich vorübergehend ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhält z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Berufstätigkeit und regelmässig in der Freizeit in die Wohnsitzgemeinde zurück kehrt, muss bei der Aufenthaltsgemeinde einen Interimsausweis (auch Heimatausweis genannt) hinterlegen. Der Interimsausweis wird von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes ausgestellt. Personen mit Interimsausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich als Wochenaufenthalter anmelden und bei Wegzug wieder abmelden. Der Interimsausweis ist in der Regel befristet und muss nach Ablauf verlängert werden.
Mit der Lebensbestätigung wird von der Wohnsitzgemeinde bezeugt, dass eine Person noch am Leben ist. Diese Bestätigung wird meistens für einen allfälligen Rentenbezug benötigt.
Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Daher stellt auch die Gemeinde Schwarzenberg keine Leumundszeugnisse mehr aus. Der einwandfreie Leumund wird mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen.
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kriens-Schwarzenberg, Kreuzstrasse 34, 6010 Kriens bezogen werden.
Telefon 041 329 63 91
Telefax 041 329 64 94
kesb@kriens.ch
Ein Wegzug ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle der Wegzugsgemeinde persönlich am Schalter oder via eUmzug (siehe Link auf der rechten Seite) zu melden. Dazu benötigen Sie Ihren Schriftenempfangsschein oder einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis).
Ausländische Staatsangehörige müssen bei Wegzug den Ausländerausweis vorweisen.
Damit das Einwohnerregister der Gemeinde korrekt geführt werden kann, ist die Einwohnerkontrolle auf die Unterstützung von Liegenschaftsverwaltungen und der Vermieterschaft angewiesen.
Wohnungsausweis
Gemäss Registerharmonisierung sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg, Wohnungsidentifikator (EWID) zu führen und diese Identifikatoren den Mieterinnen und Mietern in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen (vgl. § 12 Abs. 1 und 2 Registergesetz, SRL Nr. 25).
Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde (vgl. § 2a Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt, SRL Nr. 5).
Dieser Luzerner Wohnungsausweis kann als PDF heruntergeladen werden.
Drittmeldepflicht
Im Kanton Luzern ist die Drittmeldepflicht mit § 17 im Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldungen können unter dem Link www.drittmeldung.ch erfasst werden. Das Portal dient dazu, Aus- und Einzüge von Mieterinnen und Mieter durch die Liegenschafts-verwaltungen der Gemeinde mitzuteilen.
Die Meldungen dienen der Unterstützung für die Einwohnerkontrollen und ersetzen die An-, Um- und Abmeldung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht.
Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen Nachweis über Ihren Wohnsitz? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen.
Die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, Gemeindeverwaltung Schwarzenberg hat innert 14 Tagen seit Zuzug zu erfolgen. Auch besteht die Möglichkeit den Zuzug via eUmzug (siehe Link auf der rechten Seite) zu melden. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist die Einwohnerkontrolle verpflichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner zur Anmeldung aufzufordern.
Anmeldung schweizerische Staatsangehörige
Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben zur Anmeldung folgende Dokumente vorzulegen:
Der Heimatschein kann beim Regionalen Zivilstandsamt des Heimatortes angefordert werden. Zuständig für die Gemeinde Schwarzenberg ist das regionale Zivilstandsamt der Stadt Luzern.
Schweizerinnen und Schweizer erhalten nach der Hinterlegung des Heimatscheins einen Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein) zugestellt. Personen, welche sich als Wochenaufenthalter bei der Gemeinde anmelden, wird eine Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt.
Anmeldung ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige haben zur Anmeldung folgende Dokumente vorzulegen:
Ausländische Staatsangehörige erhalten nach der Anmeldung eine Meldebestätigung zugestellt.
Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung eine Kopie der aktuellen Krankenkassenpolice vorzulegen.
Die Anmeldung kostet CHF 35.00 und ist am Schalter bar zu bezahlen.