Die Gemeinde Schwarzenberg erarbeitete in Zusammenarbeit mit der Bau- und Planungskommission die Gesamtrevision der Ortsplanung auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Unter https://luucy.ch/
Verbindliche Bestandteile nach der Gemeindeversammlung vom 06.07.2022
Verbindliche Bestandteile bis zur Gemeindeversammlung vom 06.07.2022
Orientierende Bestandteile
Beilagen
Beilagen Rückzonungen
Der Regierungsrat des Kantons Luzern beabsichtigt, die kantonale Verordnung zum Schutze des Eigentals vom 12. Oktober 1967 in der Gemeinde Schwarzenberg und der Stadt Kriens (SRL Nr. 714) aufzuheben. Nähere Informationen können Sie der untenstehenden Publikation (Ausschnitt aus Kantonsblatt), dem Beschluss vom Regierungsrat und dem entsprechenden Plan entnehmen.
Hiermit informieren wir Sie über die Mitwirkungsmöglichkeiten und die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Ausscheidung Gewässerräume in der Gemeinde Schwarzenberg. Am Dienstag, 7. September 2021 um 19.30 Uhr fand in der Mehrzweckhalle Schwarzenberg ein Informationsanlass zur Ausscheidung Gewässerräume statt. Die Präsentation dazu finden Sie untenstehend.
Weitergehende Informationen zur Ausscheidung der Gewässerräume des Kantons Luzern finden Sie unter folgendem Link https://uwe.lu.ch/themen/
Mit Schreiben vom 04. Januar 2021 wurde der Gemeinde Schwarzenberg der kantonale Vorprüfungsbericht zur Teilrevison Gewässerraum zugestellt.
Hiermit informieren wir Sie über den Stand der Ortsplanungsrevision per Ende Juni 2021 und über das weitere Vorgehen.
Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 wurde der Gemeinde Schwarzenberg der kantonale Vorprüfungsbericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung 2021 zugestellt.
Der kantonale Vorprüfungsbericht nimmt detailliert zur kantonalen Rückzonungsstrategie sowie den vorgesehenen Rückzonungen Stellung. Zu einzelnen Artikeln im Bau- und Zonenreglement werden Ergänzungen gefordert und Empfehlungen abgegeben.
Die Frist für die Eingabe im Mitwirkungsverfahren ist am 15. Dezember 2020 abgelaufen. Die Unterlagen dazu finden Sie untenstehend. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Gemeindepräsident Marcel Gigon marcel.gigon@schwarzenberg.ch oder Telefon 041 499 61 30. Unter https://luucy.ch/schwarzenberg_lu kann ein 3D-Modell der Ortsplanung betrachtet werden. Die Ausscheidung der Gewässerräume wurde dem Kanton zur fachlichen Vorprüfung eingereicht. Beim Vorliegen der Vorprüfung wird diese untenstehend aufgeschaltet und die betroffenen Grundeigentümer werden anschliessend zu einer Informationsveranstaltung
Verbindliche Bestandteile
Orientierende Bestandteile
Die Gemeinde Schwarzenberg wurde vom Kanton Luzern als Rückzonungsgemeinde eingestuft. Das heisst, dass in der Gemeinde Schwarzenberg geprüft werden muss, nicht überbaute Baulandflächen zurückzuzonen. Der Kanton hat entsprechende Flächen ausgeschieden. Der Gemeinderat und die Bau- und Planungskommission erarbeiten gemeinsam die Ortsplanungsrevision. Geplant ist, diese spätestens im Herbst 2020 öffentlich aufzulegen.